Wir haben in unserem Haus ein Büro mit einer seperaten Haustüre als Einliegerwohnung eingeplant.
Nach Angebot und Bestätigung durch unseren Verkäufer haben wir dann für diese 2. Wohneinheit eine KfW Förderung beantragt und unsere Finanzierung entsprechend günstiger eingekauft. Uns wurde auch korrekt mitgeteilt, dass für die 2. Wohneinheit eine sog. "Abgeschlossenheitserklärung" notwendig ist, welche durch Fingerhaus ausgestellt wird. Die Kriterien sollten durch den seperaten Eingang und die Abgrenzung zur Hauptwohnung bereits erfüllt sein.
Unser Architekt hat dann im sog. Planungs-/Architektengespräch die Ausführung der 2. Wohneinheit bestätigt und dies auch so in die Pläne übernommen.
Dann hat sich herausgestellt, dass wir für diese 2. Wohneinheit folgendes aus baurechtlicher Sicht benötigen:
1. Eine Brandschutzdecke für die 2. Wohneinheit (der Sinn sei mal dahin gestellt)
2. eine doppelt ausgeführte Wohnungstrennwand
3. Abhängung der Decke mit Federschienen
4. Keine Nutzung der Lüftungsanlage für die 2. Wohnung möglich - d.h. kann nicht verbaut werden!
5. Die Verbindungstüre zur Hauptwohnung darf nicht gesetzt werden (diese wurde von uns auch gleich im Vorfeld abgemustert)
Die Massnahmen wurden dann mit einem Aufpreis von ca. € 12.000.- beziffert, welchen wir aufmustern müssten.
Mal abgesehen davon, dass wir in der 2. Wohnung schon gerne eine Wohnraumbelüftung nutzen würden, wenn wir eine LWZ im Haus verbaut haben, sind die Mehrkosten so hoch, das sich eine KfW Förderung ja überhaupt gar nicht mehr rechnet, die Finanzierungsersparnis machen die Mehrkosten (wohlgemerkt ohne einen Mehrnutzen) nicht wett.
Was uns dann jetzt bleibt ist: keine 2. Wohneinheit und eine teure Nachfinanzierung! Dankeschön.
Denn leider wurde uns im Verkaufsgespräch von unserem Verkäufer und leider auch vom Architekten bei der Planung die "geringfügigen" Mehrkosten erstmal "verschwiegen". Auch wurde uns eine Lösung angeboten, dass lediglich für die Baugenehmigung die Pläne erstellt werden sollten und hinterher dann die zusätzlichen Massnahmen wieder abgemustert werden können, was von Fingerhaus dann später verständlicherweise eindeutig schon aus rechtlicher Sicht abgelehnt wurde.
Also liebe Fingerhaus Geschäftsleitung!
Wir haben das Gefühl die Vorgehensweise passt wieder ganz in die bereits aus anderen Beiträgen bekannte "Verschleierungstaktik" seitens der Verkäufer. Bewusst wird hier ganz nach dem Motto: "die Bemusterungsabteilung wirds schon wieder richten!" in Kauf genommen, dass der Kunde nicht korrekt und unvollständig über Mehrkosten und Machbarkeit informiert wird - trotz mehfachem nachfragen, wird doch gern mal was untern Tisch gekehrt. Es haben ja hier mehrfach Gespräche stattgefunden - aber das Ziel wurde leider verfehlt. Wir sind der Meinung genau aus diesem Grund kommen auch immer wieder die typischen zu unrecht negativen Äusserungen von Fingerhaus Kunden über unvorhergesehene Mehrkosten bei der Bemusterung zu Stande.
Damit das jedem verständlich ist, wir unterscheiden hier klar von der Bemusterung und dem vorgelagerten Verkaufsgespräch. Was bisher die ganze Planerstellung, Kundenbetreuung seitens Fingerhaus in Frankenberg und die Bemusterung selbst betrifft, sind wir mit Fingerhaus sehr zufrieden - aber im Verkauf, wie wir jetzt im nachhinein leider feststellen müssen, da läuft was schief - zumindestens bei uns.
Mann, ihr hatten ja wirklich Pech mit eurem Verkäufer. Aber bitte nicht auf andere Verkäufer übertragen, wir haben da sehr gute Erfahrungen gemacht. Es gibt wohl überall schwarze Schafe.
AntwortenLöschengruß,
Christian
...nun ich vermute, da seit ihr wohl eher die Ausnahme, denn wenn ich mal ins Fingerhaus Forum schaue, da sind doch recht viele negative Beiträge über Fingerhaus-Verkäufer...also schon ne ganze schwarze Schafherde ;-) ...uns haben jetzt in den letzten Tagen doch schon einige Fingerhaus Bauherren angeschrieben, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie wir. Aber gut, wir selbst können natürlich nur aus unseren Erfahrungen berichten - und genau so ist das auch in unserem Post hier gemeint.
AntwortenLöschen